Der Anspruch auf eine "Kopie" der personenbezogenen Daten
Das in Art. 15 der Datenschutzgrundverordnung verbriefte Recht, eine „Kopie“ der personenbezogenen Daten zu erhalten, bedeutet, dass der betroffenen Person eine originalgetreue und verständliche Reproduktion aller dieser Daten ausgefolgt wird. Dieses Recht impliziert das Recht, eine Kopie von Auszügen aus …
Weiterlesen…