Sonntagsarbeit im Online-Handel
Sonntagsarbeit zur Abwendung eines unverhältnismäßigen Schadens darf gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) nur
Weiterlesen…Nachrichten aus dem Recht der Onlinewirtschaft
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