Volksverhetzung – und die Grenzen der Meinungsfreiheit
Nicht jede üble oder auch rassistische Äußerung erfüllt den Straftatbestand der Volksverhetzung1 Der Straftatbestand der Volksverhetzung ist eng gefasst und
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Weiterlesen…Influencer auf einer Social-Media-Plattform haben Verlinkungen als Werbung zu kennzeichnen. Dabei ist eine materielle Gegenleistung nicht notwendig. Mit dieser Urteilsbegründung
Weiterlesen…Die konkrete Ausgestaltung einer Faktenprüfung auf Facebook darf für den durchschnittlichen Facebook-Nutzer zu keinem Missverständnis führen. Mit dieser Begründung hat
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