Welche Steuern werden für Bitcoin und andere Kryptowährungen in Deutschland erhoben?
Digitale Währungen, das sind etwa der Bitcoin oder auch Ether, die Währung der Plattform Ethereum, sind in Deutschland keine gesetzlichen Zahlungsmittel. Von Seiten des Bundesfinanzministeriums werden Kryptowährungen als „privates Geld“ eingestuft. Aus rechtlicher Sicht sind sie also ein „anderes Wirtschaftsgut“. Aus diesem Grund werden Gewinne mit Kryptowährungen auch anders als Gewinne aus Aktiengeschäften behandelt – hier handelt es nämlich um Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Dass das Geschäft mit den Kryptowährungen anders behandelt wird, bringt einen großen Vorteil mit sich: es muss keine Abgeltungssteuer bezahlt werden. Jedoch müssen die Gewinne aus privaten Verkäufen, da sie als private Veräußerungsgeschäfte gesehen werden, in der Steuererklärung angegeben werden. Und die Berechnung, wie hoch der Gewinn ausfällt, kann mitunter eine Herausforderung sein.
Nicht jeder Gewinn muss automatisch versteuert werden
Es spielt keine Rolle, ob man in Bitcoin investiert, über die Yuan Pay Group aktiv wird oder sich nur mit exotischen digitalen Währungen befasst – in erster Linie geht es um die Haltedauer. Das heißt: Wird die einjährige Spekulationsfrist überstanden, also hält man die erworbenen Coins länger als ein Jahr in seiner Wallet, dann ist der Verkauf nicht steuerpflichtig. Wenn jedoch vor dem Ablauf der Spekulationsfrist verkauft wird, so wird der Gewinn – die Differenz zwischen dem Einkaufs- und dem Verkaufspreis – mit dem persönlichen Steuersatz belastet.
Zu beachten ist, dass hier auch die Freigrenze von 600 Euro/Jahr gilt. Wobei zu beachten ist, dass es einen Unterschied zwischen der Freigrenze und dem Freibetrag gibt. Übersteigen die Gewinne die Freigrenze von 600 Euro – und wenn auch nur um einen Euro -, dann muss der gesamte Veräußerungsgewinn versteuert werden. Würde es sich um einen Freibetrag handeln, dann wäre nur jene Summe zu versteuern, die darüber liegt.
Die Berechnung des Gewinns
Anleger erwerben Coins immer zu unterschiedlichen Preisen. Das deshalb, weil der Kryptomarkt extrem volatil ist und immer wieder andere Preise gelten, andererseits, weil auch über die verschiedenen Kryptobörsen mit anderen Preisen gehandelt wird. Geht es um die Berechnung des Gewinns, so wird der Anschaffungspreis vom Veräußerungspreis abgezogen. Dabei gibt es zwei Methoden, um den Gewinn zu berechnen: die FIFO und die LIFO Methode
Bei der FIFO Methode (First in – First Out) wird das Prinzip verfolgt, dass jene Coins, die zuerst gekauft wurden, zuerst verkauft werden. Bei der LIFO Methode (Last in – First Out) werden jene Coins, die zuletzt gekauft wurden, zuerst verkauft. Am Ende gibt es vonseiten des Gesetzgebers keine Vorgabe, sodass man die Methode anwenden kann, die einem den größeren Vorteil verschafft. Wichtig ist, dass man im Zuge der Investitionen, vor allem dann, wenn viele Coins gekauft werden, dokumentiert, wann zu welchem Preis eingekauft wurde.

Kosten und Verluste vom Gewinn abziehen
Zu beachten ist, dass Kosten in Abzug gebracht werden können. Das heißt, Kosten, die durch die Kryptobörse, die Wallet oder auch durch den CFD Broker entstehen, können vom Gewinn abgezogen werden. Des Weiteren ist es auch möglich, etwaige Verluste im Zuge des Verlustvortrages gegenzurechnen.
Letztlich können immer wieder Verluste eintreten. Der Kryptomarkt ist volatil und viele Entwicklungen sind kaum bis gar nicht vorhersehbar. Aus diesem Grund sollte man auch nur frei zur Verfügung stehendes Geld in de Kryptomarkt pumpen. Immer wieder sind starke Korrekturen möglich.
Wobei anzumerken ist, die Prognosen sind vielversprechend. So sind sich Experten und Analysten einig: Es geht nicht darum, ob der Bitcoin einmal die 100.000 US Dollar erreichen wird, sondern wann es soweit ist.
All jene, die sich übrigens unsicher sind, können auch professionelle Unterstützung durch einen Steuerberater in Anspruch nehmen. Jedoch ist es wichtig, dass man hier im Vorfeld klärt, ob der Steuerberater auch auf diesem Gebiet agiert – nicht jeder Steuerberater befasst sich mit Bitcoin und Co.
Worauf man als Unternehmer achten muss
Wer gewerblich mit digitalen Währungen handelt, muss beachten, dass es sich um kein privates Veräußerungsgeschäft handelt. Das heißt, es gibt keinen Vorteil durch die einjährige Haltedauer.
Bildquellen
- Bitcoin: Miloslav Hamrik
- Kryptowährungen: A.M. Hasan Nasim