Kriminelles Hosting im "Cyberbunker"
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilungen der Angeklagten im sogenannten „Cyberbunker-Verfahren“ ganz weitgehend bestätigt:
Die acht Angeklagten sind vom Landgericht Trier am 13. Dezember 2021 wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) zu Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und …
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