Die gepfändete .de-Domain
Die Pfändung einer Internet-Domain wegen rückständiger Steuern und steuerlicher Nebenleistungen ist unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig. Bei einer .de-Domain ist die Denic Drittschuldner und als solcher erklärungspflichtig.
Die Gesamtheit der zwischen dem Inhaber einer Internet-Domain und der jeweiligen Vergabestelle bestehenden …
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