Zero-Day-Exploits – und die Trojaner der Polizeibehörden
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde als unzulässig zurückgewiesen, die die staatliche Nutzung von IT-Sicherheitslücken betrifft, die den Herstellern von Soft- und Hardware noch unbekannt sind (sogenannte Zero-Day-Schwachstellen).
Die Verfassungsbeschwerde war nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts unzulässig, weil zum einen die Möglichkeit …
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