In Frankreich abgehörte Chatnachrichten – und das deutsche Strafverfahren
Das Berliner Kammergericht hat die durch französische Ermittlungsbehörden erhobenen „EncroChat“-Daten als zulässiges Beweismittel in einem deutschen BTM-Strafverfahren gewertet und eine auf diesen Daten basierende Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin zur Hauptverhandlung zugelassen.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte am 6. Mai 2021 Anklage …
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