Die Bestandsdatenauskunft der Telekommunikationsunternehmen
Das Bundesverfassungsgericht hat § 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie mehrere weitere Fachgesetze des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln, für verfassungswidrig erklärt.
Diese gesetzlichen Regelungen verletzen, wie das Bundesverfassungsgericht entschied, die beschwerdeführenden Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen in ihren Grundrechten …
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