Die Kenntlichmachung einer mehrdeutigen Äußerung
Bei einer Äußerung, die unterschiedlich gedeutet werden kann, ist die eigene Interpretation kenntlich zu machen oder zu unterlassen.
Zu dieser Entscheidung ist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in dem hier vorliegenden Fall eines Unterlassungsbegehrens gelangt, mit dem sich ein Mitglied …
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